Sozialwohnungen

Gemeinschaftlich Wohnen eG hat sich intensiv um öffentliche Darlehen für sozial geförderte Wohnungen bemüht, um auch Menschen mit geringem Einkommen einbeziehen zu können. Wegen der Mittelkürzungen für den sozialen Wohnungsbau 2004 wurde Gemeinschaftlich Wohnen eG nicht in das entsprechende Förderprogramm des Landes Hessen aufgenommen. Aufgrund des besonderen Engagements des Wiesbadener Wohnungsamtes konnte durch die Gewährung eines städtisches Darlehens diese finanzielle Lücke geschlossen werden. Die Genossenschaft stellt fünf Sozialwohnungen für Geringverdienende bereit. Für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein notwendig; die Pflichteinlage ist reduziert.