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Wohnungen

In der Blücherstraße 17 sind insgesamt 22 Wohnungen vorhanden. Zur Zeit sind alle Wohnungen bewohnt, es ergeben sich jedoch immer mal Veränderungen. Deshalb lohnt es sich bei echtem Interesse durchaus ab und zu hier nachzusehen.

Gemeinschaftlich Wohnen ist ein genossenschaftliches Wohnprojekt und keine Wohnungsgesellschaft. Die Vergabe einer Wohnung setzt die Mitgliedschaft in der Genossenschaft, einen Grundkonsens über die Projektziele sowie die Beteiligung an der Weiterentwicklung des Vorhabens und die Mitwirkung an der Projektarbeit voraus.

Ein gegenseitiges Kennen Lernen von zukünftiger Hausgemeinschaft und Wohnprojektinteressierten ist durch die Teilnahme an den Projektprojektversammlungen möglich. Bei diesen Treffen zeigt sich nach einiger Zeit, ob man zusammen passt oder nicht. Die Entscheidung über die Vergabe einer Wohnung und damit die Aufnahme der Interessierten in das Wohnprojekt trifft die Projektgruppe.

Wohnungskosten

Um eine Wohnung zu erhalten, ist eine finanzielle Beteiligung notwendig. Die Höhe der Einlage orientiert sich an der Wohnungsgröße; sie beträgt 450 € pro qm. Diese Pflichteinlage dient in erster Linie der Finanzierung der gemeinschaftlichen Räume und Einrichtungen. Für die Wohnung ist darüber hinaus ein monatliches Nutzungsentgelt von ca. 6,50 €/qm und Nebenkosten zu zahlen.

Für den Bezug von Sozialwohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein notwendig; die Pflichteinlage entfällt.

Bluecherstrasse 17

Bluecherstrasse 17